Zur Förderung der Deutschkenntnisse von Zuwanderern

Die Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine geglückte Integration, aber nicht der einzige. Wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten, sollten Sie einen Integrationskurs besuchen. Hier lernen Sie Deutsch und erhalten grundlegende Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.
Zurück in die Zukunft e.V. ist zugelassener Träger für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurse und bietet laufend Kurse in verschiedenen Modulen/ Niveaustufen an.
Themen und Inhalte
Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 bis 1.200 Unterrichtsstunden. Im anschließenden Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden wird Basiswissen zur deutschen Rechtsordnung, zum Staatsaufbau, zu Geschichte und Kultur vermittelt. Ziel des Integrationskurses ist die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“, die den Sprachstand B1 vermittelt.
WIR BIETEN
Allgemeine Integrationskurse: 600 Unterrichtsstunden
Orientierungskurs: 100 Unterrichtsstunden
Tests und Prüfungen
Einstufungstest
Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ)
Abschlusstest „Leben in Deutschland“
Kursbegleitende Kinderbetreuung
WER KANN TEILNEHMEN?
1. An einem Integrationskurs können Migrantinnen und Migranten teilnehmen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und vom Jobcenter nach § 15 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 6 SGB II zur Teilnahme aufgefordert werden. Dazu zählen auch EU-Staatsangehörige im Leistungsbezug. Ebenso können Migrantinnen und Migranten mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) teilnehmen, wenn sie arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und mindestens 18 Jahre alt sind. Voraussetzung ist außerdem, dass sie nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Zusätzlich müssen sie eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Abs. 5 besitzen.
2. Nach Prüfung durch die Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung vom Amt für Integration und Vielfalt können auch Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz zugelassen werden (u. a. §§ 7, 10, 18a, 19c, 19d, 21, 22, 23, 25, 28, 30, 32, 34, 36, 36a, 38a AufenthG; teilweise Einzelfallprüfung). Zuständig sind je nach Leistungsbezug das Jobcenter oder das Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung. Zur Klärung der Teilnahme sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Stelle aufgenommen werden. Nicht Teilnahmeberechtigte können auf Erstorientierungskurse (EOK) des BAMF oder alternative Sprachförderangebote zurückgreifen. Eine Teilnahme als Selbstzahlende ist ebenfalls möglich.
WAS KOSTET DIE TEILNAHME AM KURS?
Mit einer Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs kostet eine Unterrichtsstunde 2,29 EUR (Kostenbeitrag). Inhaber des Köln-Pass, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Ohne Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme kostet die Unterrichtsstunde 4,58 EUR.
UNSERE KURSZEITEN
montags – freitags jeweils 4 Unterrichtsstunden
Vormittags 9.15 – 12.30 Uhr
Abends 17.00 – 20.15 Uhr
Wenn Sie Interesse an einem Integrationskurs haben und weitere Informationen benötigen, beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der Anmeldung.
Anmeldung und Beratung | ||
| Montags | 10:00 – 12:00 Uhr | |
| Donnerstags | 10:00 – 12:00 Uhr |
Interkulturelles Zentrum Zurück in die Zukunft e.V.
Neusser Str. 472, 50733 Köln
Frau Jaworski und Anna Kirches
Tel. 0221-739 04 70 | anmeldung@zidz.org
